BOOK NOW
BOOK NOW
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung)
Die Entscheidung, ob Sie eine logopädische Behandlung benötigen, trifft Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt.
Aktuelle Infos zur Bewilligung finden Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse!
Es bestehen keine direkten Verträge mit den Krankenkassen. Allerdings ist es möglich
einen Teil der Kosten Ihrer Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen.
Die genaue Höhe dieser Rückerstattung variiert je nach Krankenversicherung.
• die Verordnung
Bitte erkundigen Sie sich hierbei ebenfalls auf der Website Ihrer Krankenkasse!
Bitte beachten Sie, dass sowohl direkte (Therapie) als auch indirekte Leistungen (Vor- und Nachbereitung)
bereits in den angegebenen Zeitangaben enthalten sind.
Die Tarifempfehlungen entsprechen den Richtlinien des Österreichischen
Berufsverbandes Logopädieaustria.