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Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben Ihren persönlichen Daten
• eine medizinische Diagnose und
• eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung beinhalten.
Chefärztliche Bewilligung Ihres Krankenversicherungsträgers
Eventuell benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bestätigt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung bzw. Übernahme der Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Verrechnung der Behandlungskosten
Wahltherapeut*innenverrechnung: Sie begleichen die Kosten bei der Logopädin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Kosten an.